AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von
Circuit Meppen GmbH
mit Sitz in Meppen, Am Rögelberg 16, D-49716
Weiter bezeichnet als Circuit Meppen
- ALLGEMEINES
1.1 Mit der Hinterlegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen von Circuit Meppen, Am Rögelberg 16, D-49716 in Meppen ab dem 1. März 2022 sind alle bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bestimmungen von Circuit Meppen hinfällig geworden.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind untrennbarer Bestandteil aller mit dem Kunden geschlossenen Verträge, soweit sie nicht ausdrücklich von der Firma Circuit Meppen ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber oder jede andere Partei, die einen Vertrag mit Circuit Meppen abschließt, erkennt mit seiner Unterschrift die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Aufträge mit Circuit Meppen an, unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Partei.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Website von Circuit Meppen aufgeführt, liegen in den Geschäftsräumen von Circuit Meppen zur Einsichtnahme aus und werden von Circuit Meppen auf erste Anfrage von Circuit Meppen zugesandt.
1.4 Alle Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und vom Kreis Meppen schriftlich bestätigt wurde.
1.5 Vereinbarungen mit dem Personal binden den Kreis Meppen nur, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt werden.
1.6 Sind für bestimmte, in diesen Bedingungen geregelte Gegenstände Abweichungen vereinbart worden, so bleiben für diese Vereinbarung im übrigen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft. Vereinbarte Abweichungen gelten nie für mehr als einen Auftrag, es sei denn, sie werden nochmals schriftlich bestätigt.
1.7 Unter Rennstrecke versteht man eine nicht öffentliche Asphaltstrecke mit begleitenden Randstreifen und Kiesbetten, sowie die Fahrbahn vor den Boxen (Boxengasse). Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bezieht man sich auf die gesamte Strecke, die 2600 Meter lang ist.
- ANGEBOTE
2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Angebote freibleibend, wobei das abgegebene Angebot lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung zu verstehen ist. Der Kreis Meppen ist erst gebunden, wenn er den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Der Zeitraum, in dem ein Angebot gültig ist, beträgt dreißig Tage, sofern nicht anders vereinbart.
2.2 Bei zusammengesetzten Preisangeboten besteht keine Verpflichtung zur Lieferung eines Teils zu einem entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises.
2.3 Alle von Circuit Meppen angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und/oder andere Steuern, Abgaben oder Gebühren, die als solche erhoben werden, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
2.4 Wenn Circuit Meppen auf Wunsch des Auftraggebers Personal oder Material von Dritten einkauft oder anmietet, werden diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Kreis Meppen ist außerdem berechtigt, einen Mindestdienstleistungszuschlag von 20% zu erheben.
2.5 Dem Kunden ist es nicht gestattet, auf dem Gelände der Rennstrecke Videoaufnahmen, auch nicht mit Hilfe von Drohnen, zu machen, es sei denn, er hat die schriftliche Zustimmung der Rennstreckenleitung Meppen. Die mit Genehmigung gemachten Videoaufnahmen dürfen nur im häuslichen Kreis gezeigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
2.6 Änderungen der angegebenen Preise durch die Firma Circuit Meppen ohne vorherige Ankündigung, auch nach Absendung der Auftragsbestätigung, bleiben ausdrücklich vorbehalten; so ist die Firma Circuit Meppen berechtigt, ab Vertragsschluss bis zur vollständigen Lieferung oder Ausführung des Vertrages Erhöhungen von Löhnen, Sozialabgaben und/oder sonstigen Arbeitsbedingungen sowie Erhöhungen von sonstigen Tarifen, Rechten, Gebühren, Abgaben und Steuern sowie Änderungen von Wechselkursen, die für die Firma Circuit Meppen kostenerhöhend sind, an den Auftraggeber weiterzugeben. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wobei er verpflichtet ist, Circuit Meppen den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen.
2.7 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, selbständig Dienstleistungen und/oder Arbeiten von Dritten zu beziehen, wie z.B. Catering, Stromanschlüsse (Hauptanschluss einschließlich der Anmietung von Aggregaten), Wasser, Wasseranschlüsse, Erste Hilfe, Sicherheit, Parkraumbewirtschaftung, Kassierer, Zugangskontrolleure und alle mit IKT zusammenhängenden Angelegenheiten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Dienstleistungen und/oder Aktivitäten bei Circuit Meppen zu erwerben.
- VERPFLICHTUNGEN
3.1 Eine Reservierung bindet den Kunden. Die Firma Circuit Meppen ist erst dann gebunden, wenn die Nutzungsvereinbarung vom Kunden vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt wurde und der Kunde die Bestimmungen im Kapitel "Zahlung" eingehalten hat.
3.2 Änderungen, die der Kunde bei der Ausführung des Vertrags nach dessen Unterzeichnung wünscht, müssen dem Circuit Meppen rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Werden diese Änderungen mündlich oder telefonisch mitgeteilt, so trägt der Kunde das Risiko der Durchführung der Änderung, es sei denn, diese Änderungen werden von Circuit Meppen schriftlich bestätigt.
3.3 Änderungen am ursprünglichen Vertrag, gleich welcher Art, die mündlich oder schriftlich vom oder im Namen des Auftraggebers vorgenommen werden und die höhere Kosten verursachen, als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Preisangebots und/oder des Vertrags erwartet werden konnte, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4 Änderungen und/oder Stornierungen von erteilten Aufträgen sind für Circuit Meppen nur nach schriftlicher Annahme verbindlich.
3.5 Im Falle einer Stornierung von Nutzungstagen durch den Kunden gelten die folgenden Regelungen.
a. Fällt keiner der Nutzungstage auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag in Deutschland, so ist bei einer Kündigung mindestens drei Monate vor dem ersten Nutzungstag keine Miete, zwischen zwei und drei Monaten vor dem ersten Nutzungstag 50 % der Miete und bei einer Kündigung weniger als zwei Monate vor dem ersten Nutzungstag die gesamte Miete zu zahlen.
b.Fällt einer der Nutzungstage auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag in Deutschland, so ist keine Miete fällig, wenn mindestens sechs Monate vor dem ersten Nutzungstag gekündigt wird; zwischen sechs und vier Monaten vor dem ersten Nutzungstag sind 50 % der Miete fällig und bei einer Kündigung weniger als vier Monate vor dem ersten Nutzungstag ist die gesamte Miete fällig.
- VERWENDEN
4.1 Verspätungen oder Verzögerungen gehen nicht zu Lasten des Kreises Meppen, es sei denn, sie sind nachweislich und nach vernünftigen Maßstäben auf das Verschulden oder die (grobe) Fahrlässigkeit des Kreises Meppen zurückzuführen, dies alles unbeschadet der Bestimmungen in Kapitel 5.
4.2 Hält sich der Kunde nicht an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen, ist die Rennstrecke Meppen berechtigt, den Nutzungsvertrag vorzeitig zu beenden, dem Nutzer den Zugang zur Rennstrecke und den dazugehörigen Unterkünften zu verweigern und das Nutzungsentgelt für die gesamte vereinbarte Nutzungsdauer einzuziehen.
4.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Nutzungsvertrag ohne ausdrückliche Zustimmung von Circuit Meppen auf Dritte zu übertragen. Der Kunde leitet aus dem Nutzungsvertrag nur das Recht ab, die Rennstrecke und die dazugehörige Unterkunft persönlich zu nutzen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.4 Der Kunde gibt der Rennstrecke Meppen jederzeit die Möglichkeit, die Rennstrecke und die dazugehörigen Unterkünfte zu inspizieren und, wenn die Rennstrecke Meppen es für notwendig hält, die Nutzung durch den Kunden zu unterbrechen, um Ausbesserungsarbeiten an der Rennstrecke, den Randstreifen, der Umzäunung und/oder den Sicherheitseinrichtungen durchzuführen. Darüber hinaus ist Circuit Meppen berechtigt, während der Nutzung durch den Kunden Teile der Schaltung für (Wartungs-)Arbeiten oder Änderungen einzuschränken oder teilweise zu verlegen.
4.5 Die Betriebszeiten für einen ganzen Tag sind von 09.00 bis 17.00 Uhr, mit einer obligatorischen Mittagspause und einer Maschinenruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr. Halbtagsvermietungen sind von 09:00 - 12:00 Uhr oder von 13:00 - 17:00 Uhr. Die Abendvermietung erfolgt je nach Jahreszeit von 17:00 - 19:00 Uhr oder von 17:00 - 21:00 Uhr, wie im Mietvertrag und der beigefügten Preisliste angegeben. In Absprache mit der Kreisverwaltung Meppen ist es möglich, dass der Kunde die Zeit der Mittagspause aus eigenen Gründen ändert. Ob dies tatsächlich möglich ist, liegt im alleinigen Ermessen des Kreises Meppen, so dass der Kunde diesbezüglich keinerlei Ansprüche geltend machen kann. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Rennstrecke und/oder die dazugehörige Unterkunft außerhalb der in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Zeiten zu nutzen.
4.6 Die Rennstrecke Meppen ist berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn der Streckenverlauf der Rennstrecke oder die damit verbundenen Einrichtungen in erheblichem Umfang geändert werden, wobei der Kunde die Nutzungsgebühr nicht schuldet. Die Rennstrecke Meppen ist auch berechtigt, den Nutzungsvertrag zu kündigen, wenn ein oder mehrere Nutzertage mit einer Veranstaltung zusammenfallen, die unter anderem von KNAF, KNMV, FIA, FISA, FIM, RAC oder ONS organisiert wird.
4.7 Alle vom Kunden auf die Strecke zugelassenen Fahrzeuge dürfen als Messergebnis nicht mehr als die folgende maximale Geräuschentwicklung erzeugen;
zwischen 09.00 - 17.00 95 dB(A) und zwischen 17.00 - 21.00 92 dB(A).
Die oben genannten Werte werden mit Hilfe der geeichten Lärmmessanlage überprüft, die sich im inneren Bereich des Rundkurses Meppen befindet.
4.8 Kunden und Dritte, die über den Kunden die Rennstrecke und die dazugehörigen Unterkünfte nutzen, sind verpflichtet, den Anweisungen der Rennstrecke Meppen, ihres Personals oder von ihr beauftragter Dritter strikt Folge zu leisten.
4.9 Circuit Meppen hat jederzeit das Recht, den geschlossenen (Nutzungs-)Vertrag mit Wirkung zu einem von Circuit Meppen zu bestimmenden Datum zu kündigen:
a. Wenn der Kunde einer Verpflichtung, die sich für ihn aus diesem Vertrag oder diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen ergibt, nicht nachkommt,
b. Wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird,
c. Wenn Waren des Kunden beschlagnahmt werden, oder
d. Wenn irgendwelche Informationen, Unterlagen oder Umstände festgestellt werden müssen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen definitiv nicht oder nicht vollständig nachkommen wird.
4.10 Die Kunden und diejenigen, die aufgrund des abgeschlossenen Vertrages die Hospitality-Bereiche oder das Gelände der Rennstrecke nutzen, sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals der Rennstrecke Meppen strikt Folge zu leisten, andernfalls hat die Rennstrecke Meppen das Recht, diesen Personen den weiteren Zugang zum Komplex und zum Gelände zu verweigern; in diesem Fall erfolgt keine (teilweise) Rückerstattung des vereinbarten Betrags.
4.11 Der Kunde bleibt zu jeder Zeit verantwortlich für die Beantragung und Einholung sowie die Einhaltung der Anforderungen oder Bestimmungen von Genehmigungen, Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen, die auf die vom Kunden geplante Tätigkeit oder Teile davon anwendbar sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die genannten Genehmigungen, Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen.
4.12 Wenn der Kunde die Bestimmungen der im vorstehenden Artikel genannten Genehmigungen, Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen nicht vollständig einhält, gehen alle von den Behörden auferlegten Sanktionen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese an Circuit Meppen gerichtet sind, und der Kunde hält Circuit Meppen vollständig und bedingungslos schadlos gegenüber allen finanziellen oder materiellen Folgen, die sich aus den in diesem und im vorstehenden Artikel genannten Verpflichtungen ergeben oder damit zusammenhängen.
4.13 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens einen Monat vor Beginn ein detailliertes Programm über die geplanten Aktivitäten vorzulegen, damit der Kreis Meppen angemessene Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Die Genehmigung des vom Kunden beabsichtigten Programms obliegt ausschließlich dem Circuit Meppen, ohne dass es einer weiteren Begründung bedarf.
4.14 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter das Gelände des Kreises Meppen in seinem ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Wenn nach alleinigem Ermessen von Circuit Meppen eine mehr als angemessene Menge an Abfall zurückbleibt, behält sich Circuit Meppen das Recht vor, dem Mieter dafür eine zusätzliche Pauschale in Rechnung zu stellen.
4.15 Hat der Mieter vom Vermieter einen oder mehrere Zugangsschlüssel erhalten, so ist er verpflichtet, diese so bald wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnisses, spätestens jedoch am Tag der Beendigung des Mietverhältnisses, beim Verlassen der Räumlichkeiten an den Vermieter zu übergeben.
- ÜBERSCHREITUNG DER LIEFERFRIST
5.1 Die mit dem Kreis Meppen vereinbarten Fristen sind für den Auftraggeber stets als annähernd zu betrachten und niemals als Endtermine, es sei denn, das Gegenteil wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
5.2 Alle Ursachen oder Umstände, die nach den gesetzlichen Bestimmungen als höhere Gewalt gelten (als solche gelten unter anderem. müssen umfassen: Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Pandemie(n), Überschwemmungen, Schifffahrtssperren und andere Verkehrsstörungen, Stagnation bzw. Einschränkung oder Einstellung von Lieferungen durch öffentliche Versorgungsbetriebe, Feuer, Maschinenbruch und andere Unfälle, Streiks, Aussperrungen, extreme Witterungsbedingungen, Maßnahmen von Arbeitnehmerorganisationen (z.B. behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände, die den normalen Geschäftsgang stören und die Ausführung eines Auftrages verzögern oder vernünftigerweise unmöglich machen) entbinden Circuit Meppen von der Einhaltung der vereinbarten Frist bzw. der Verpflichtung zur Ausführung des Auftrages, ohne dass der Auftraggeber aus diesem Grund einen Anspruch oder ein Recht auf Kostenerstattung, Schadensersatz oder Zinsen gegenüber Circuit Meppen geltend machen kann.
5.3 Im Falle höherer Gewalt wird Circuit Meppen den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. In diesem Fall hat der Auftraggeber das Recht, den Auftrag innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich zu stornieren, jedoch mit der Verpflichtung, Circuit Meppen für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu entschädigen.
- COMPLAINTS
6.1 Etwaige Reklamationen müssen spätestens innerhalb von acht Tagen nach Beendigung des Auftrags schriftlich beim Kreis Meppen eingereicht werden.
6.2 Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten gelieferten Leistung.
6.3 Die Firma Circuit Meppen übernimmt keinerlei Haftung für Mängel, die durch Verschulden des Kunden oder Dritter oder durch äußere Einflüsse an der gelieferten Ware auftreten.
6.4 Die Firma Circuit Meppen hat keine über die sich aus diesem Kapitel ergebenden Verpflichtungen; insbesondere haftet die Firma Circuit Meppen in keinem Fall für unmittelbare oder mittelbare Schäden, einschließlich Betriebsschäden, entgangenen Gewinns oder Einkommens, Personenschäden, die infolge einer nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erfolgten Ausführung des Auftrages durch die Firma Circuit Meppen oder die von der Firma Circuit Meppen eingeschalteten Hilfspersonen entstehen können.
- HAFTUNG
7.1 Außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die vom Kunden nachzuweisen sind, haftet der Kreis Meppen in keiner Weise für Schäden, gleich welcher Art und Ursache.
7.2. Sollte die Firma Circuit Meppen zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet sein, so übersteigt diese in keinem Fall den Betrag des Auftrags, den der Kunde der Firma Circuit Meppen erteilt hat, oder den Betrag, den der Versicherer der Firma Circuit Meppen für die Haftung der Firma Circuit Meppen auszahlt.
7.3 Wird ein Auftrag zur Lieferung oder Ausführung von Arbeiten im Namen von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen erteilt, so haften diese Personen jeweils gesamtschuldnerisch für die vollständige Erfüllung der Verpflichtung aus dem Ad-hoc-Vertrag.
7.4 Die Firma Circuit Meppen kann weder vom Kunden noch von Dritten für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Zustand der Schaltung oder durch darin vorgesehene oder nicht vorgesehene Änderungen verursacht werden. Der Kunde akzeptiert die Schaltung - insbesondere die damit verbundenen Sicherheitsvorkehrungen - in dem Zustand, in dem sie sich befindet.
7.5 Der Kunde stellt Circuit Meppen von Ansprüchen Dritter aufgrund oder wegen der Bestimmungen des vorstehenden Artikels frei.
7.6 Änderungen und/oder Einschränkungen der vereinbarten Zeiten oder des zulässigen Geräuschpegels, die Einführung von Zwangspausen etc. durch den Bürgermeister der Stadt Meppen oder durch den Landkreis Emsland, das Land Niedersachsen oder die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland können nicht der Rennstrecke Meppen angelastet werden und die Rennstrecke Meppen haftet daher nicht für Schäden, die dem Kunden hieraus entstehen.
7.7 Die Firma Circuit Meppen haftet in keinem Fall für Schäden, die der Kunde infolge der Kündigung des Nutzungsvertrags durch die Firma Circuit Meppen im Sinne von Artikel 4.6 erleidet.
7.8 Der Kunde haftet für alle Schäden, die nach vernünftigen Maßstäben der Unachtsamkeit, der Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes dem Kunden oder den Dritten, die sich auf der Rennstrecke oder in der dazugehörigen Unterkunft aufhalten, durch sein Eingreifen zuzuschreiben sind. Eine Liste mit den aktuellen Preisen für die gängigsten Schäden liegt in der Geschäftsstelle des Kreises Meppen zur Einsicht aus. Andernfalls schuldet der Kunde der Firma Circuit Meppen einen Betrag in Höhe der Anschaffungskosten der zu ersetzenden Ware sowie aller Kosten, die direkt oder indirekt mit dem Austausch zusammenhängen.
- ZAHLUNG
8.1 Im Falle der Nutzung des Rennbahngeländes muss die Zahlung des gemäß dem Nutzungsvertrag fälligen Betrags spätestens 14 Tage im Voraus erfolgen.
8.2 Alle anderen Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.
8.3 Alle Zahlungen an die Firma Circuit Meppen, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit einem der Firma Circuit Meppen erteilten Auftrag stehen oder nicht, sind ausschließlich in Euro und in einer dem Kunden von der Firma Circuit Meppen anzuzeigenden Weise zu leisten.
8.4 Der rechtsgültige Eingang einer Zahlung an Circuit Meppen kann nur durch die Erwähnung auf einem schriftlichen oder digitalen Dokument und/oder einem Kontoauszug nachgewiesen werden, der von Circuit Meppen genehmigt werden muss.
8.5 Im Falle einer irrtümlichen Kreditgewährung oder -inanspruchnahme schuldet der Kunde Zinsen auf den Rechnungsbetrag in Höhe von 1 % pro Monat oder Teil eines Monats, beginnend mit dem Datum, an dem der Rechnungsbetrag fällig wird.
8.6 Alle Kosten, die Circuit Meppen zur Durchsetzung seiner Rechte aufwenden muss, gehen zu Lasten des Kunden. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 20 % des betreffenden Betrags, mindestens jedoch 100 €.
- UMWELT- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
9.1 Wenn der Mieter, vom Mieter eingeladene Personen, mit dem Mieter verbundene Personen oder sonstige Personen auf dem Gelände des Circuit Meppen an Fahrzeugen arbeiten, wobei Flüssigkeiten - sei es in (einer) Box(en), in der Boxengasse oder im Fahrerlager - verschüttet werden oder verschüttet werden könnten, muss zwingend eine Plane verwendet werden. Diese muss jede mögliche Verunreinigung durch Öl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit, Benzin und/oder alle anderen möglichen schädlichen Stoffe in flüssiger oder fester Form verhindern.
9.2 Das Anzünden von offenem Feuer oder Grillen in oder in der Nähe der Boxen ist verboten.
9.3 Alle Teilnehmer auf der Strecke sind verpflichtet, jederzeit einen Helm zu tragen.
- ABFALL
10.1 Abfälle dürfen nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden. Es ist verboten, Abfälle auf andere Art und Weise zu entsorgen. Öl darf nur in den dafür vorgesehenen Ölbehälter, der sich im Fahrerlager neben dem Boxengebäude befindet, eingefüllt werden. Es ist strengstens untersagt, Öl oder Altöl an anderen Stellen auf dem Gelände des Kreises Meppen abzuladen.
10.2 Kosten, die durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen in Ziffer 10.1 entstehen, können vom Kreis Meppen jederzeit vom Mieter zurückgefordert werden. Die Kosten für die Entsorgung oder Sanierung von besonderen, giftigen und/oder umweltschädlichen Stoffen, Reifen und Batterien gehen zu Lasten des Mieters. In Zweifelsfällen, ob Abfälle als Sonderabfälle einzustufen sind, ist die Meinung des Vermieters ausschlaggebend.
- LÄRMPROTOKOLL
11.1 Überschreitet ein Fahrzeug den vom Vermieter festgelegten höchstzulässigen Geräuschpegel, so erhält der Bieter dieses Fahrzeugs zunächst eine Verwarnung. Wenn dieses Fahrzeug nach dieser Warnung erneut mehr Lärm verursacht als der vom Vermieter festgelegte maximal zulässige Lärmpegel, wird das Fahrzeug von der weiteren Teilnahme an dem Tag ausgeschlossen. Der Vermieter kann daher vom Mieter verlangen, dass er das Fahrzeug aus der Boxengasse oder vom Gelände des Circuit Meppen entfernt. Verursacht ein Fahrzeug nach Ansicht des Vermieters so viel mehr Lärm als der maximal zulässige Geräuschpegel, kann der Vermieter anstelle einer ersten Verwarnung die weitere Teilnahme des Fahrzeugs an dem Tag sofort untersagen. Auch in diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter verlangen, das Fahrzeug unverzüglich aus der Boxengasse oder vom Gelände des Circuit Meppen zu entfernen.
11.2 Für den Fall, dass die in Ziffer 11.1 genannten Situationen eintreten, behält sich der Vermieter ausdrücklich das Recht vor, die Nutzung der Rennstrecke oder des gesamten Geländes der Rennstrecke Meppen vorübergehend oder dauerhaft zu unterbrechen. Der Mieter schuldet in einem solchen Fall immer noch den vollen Mietpreis.
11.3 Ist die Lärmerzeugung zu hoch oder droht sie zu hoch zu werden, ist der Vermieter jederzeit berechtigt, die Zeiten der Veranstaltung oder die Anzahl der Fahrzeuge, die gleichzeitig die Strecke benutzen dürfen, nach Ermessen des Vermieters anzupassen.
11.4 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist es dem Mieter nicht gestattet, auf dem Gelände des Circuit Meppen Tätigkeiten mit erhöhtem Lärmpegel durchzuführen oder durchführen zu lassen.
11.5 Werden gegen den Vermieter zivil-, verwaltungs- und/oder strafrechtliche Bußgelder wegen Überschreitung des maximal zulässigen Geräuschpegels verhängt und können diese Überschreitungen auf die Miettage des Mieters zurückgeführt werden, kann der Vermieter den Mieter haftbar machen und diese Bußgelder vom Mieter zurückfordern. Die Haftung des Mieters beschränkt sich nicht auf die dem Vermieter auferlegten Bußgelder, sondern erstreckt sich auch auf alle anderen Kosten und Einkommensverluste, die dem Vermieter durch die Verstöße des Mieters und/oder der mit ihm verbundenen Unternehmen entstanden sind oder noch entstehen werden.
- DISPUTES
12.1 Eine Streitigkeit liegt vor, sobald eine Partei erklärt, dass dies der Fall ist.
12.2 Auf alle Verträge und Geschäfte von Circuit Meppen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
12.3 Alle Streitigkeiten, wie auch immer sie benannt werden, unterliegen dem Urteil des zuständigen Gerichts des Landgerichts Osnabrück, unter Ausschluss aller anderen schiedsrichterlichen, beratenden und gerichtlichen Instanzen.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur insoweit, als im Mietvertrag ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
13.2 Der Mieter teilt dem Vermieter vor Beginn des Mietzeitraums den Namen, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse einer oder mehrerer Personen mit, die im Falle von Unregelmäßigkeiten auf dem Gelände der Rennbahn Meppen während, unmittelbar vor oder unmittelbar nach dem Zeitraum, in dem der Mieter dieses Gelände vom Vermieter mietet, im Namen des Mieters verantwortlich und/oder Ansprechpartner sein werden.
13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher, englischer und niederländischer Sprache verfügbar. Im Falle einer Abweichung zwischen diesen Versionen ist der Text der niederländischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich und anwendbar.
13.4 In allen Fällen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung vorsehen, liegt die Entscheidung ausschließlich bei der Firma Circuit Meppen.